Die EU hat Recht

Die Botschaft, dass die Europäische Union eine Rechtsgemeinschaft sei, löst freilich keine Euphorie aus. Große Worte, Feuerwerk und glitzernde Konfettis werden von der EU eingefordert, als ob sie den erstarkten Nationalismen nur mit Emotionen begegnen könnte.
Peter Techet

Von Péter Techet

Die diesjährige Europa-Rede des Präsidenten des Europäischen Gerichtshofes Koen Lenaerts am 9. November in Berlin glich eher einem Vortrag bei einer Juristentagung. Die Zuhörer und Zuhörerinnen, besonders die jüngeren, die in der Rede oft angesprochen wurden, nickten ab und zu ein. Ja, Lenaerts wollte nicht die Gefühle erreichen – zumindest nicht mit einfachen Parolen und kurzen Sätzen. Seine Rede hatte viele Nebensätze, vielleicht sogar Fußnoten. Im Gegensatz zu Parlamentspräsident Antonio Tajani, der voriges Jahr die Europa-Rede hielt (besser gesagt: abklapperte), zeigte aber Lenaerts gerade mit seiner nüchternen, professorenhaften Art und Weise die Bedeutung der europäischen Integration auf, die für ihn ein rechtliches und antihierarchisches (kooperierendes) Projekt sei.

EuGH-Präsident Koen Lenaerts im Gespräch mit Journalistin Lizzy van Winsen

Man muss sich nicht im Europarecht auskennen, geschweige denn in allen Fällen, die Lenaerts zitierte, um die Bedeutung einer Rechtsgemeinschaft verstehen und erkennen zu können. Es geht nämlich um die grundlegendste Frage, was die Europäische Union zusammenhält.

Es geht um die grundlegendste Frage, was die Europäische Union zusammenhält

Oft werden dabei europäische Werte hochgehalten, die von der hellenischen und römischen Antike, vom Christentum und von der Aufklärung geprägt seien. Diese Werte können aber selber polarisierend wirken: Die Frage, wie weit das christliche Erbe Europas, was ja eine historische Tatsache ist, als Fundament anerkannt werden soll, spaltete die europäische Öffentlichkeit bereits in den Debatten um die (später in Frankreich und in den Niederlanden abgelehnte) europäische Verfassung. Zwischen den antiken, christlichen und liberalen Werten lassen sich nicht nur ideengeschichtliche Überlappungen und Kontinuitäten, sondern auch Gegensätze und krasse Widersprüche erkennen. Nicht nur verbinden, sondern auch polarisieren können daher die oft zitierten Werte.

Gibt es dann vielleicht ein europäisches Volk, dem die europäische Einheit entspringen könnte? In den Kontroversen zwischen dem Europäischen Gerichtshof und dem deutschen Bundesverfassungsgericht wurde eben diese Frage – seitens der deutschen Verfassungsrichter – als Beweis dafür herangezogen, warum die EU niemals ein Staat werden könne: wegen des Fehlens eines europäischen Volkes. Wenn Staaten Demokratien sein sollen, und wenn Demokratien die Herrschaft des Volkes bedeuten, dann wäre eine europäische Demokratie – insofern eine europäische Staatlichkeit – gemäß den deutschen Verfassungsrichtern unmöglich. Aufgrund der sprachlichen, kulturellen, religiösen (usw.) Heterogenität wäre ein europäisches Volk schlechthin undenkbar. Die Verfassungsrichter und Verfassungsrichterinnen zitierten dabei sogar einen sozialdemokratischenjüdischen Staatsrechtler aus der Weimarer Zeit, Hermann Heller, der ebenso die Homogenität des Volkes betonte. Viel besser hätte aber ein Zitat von Carl Schmitt, dem Kronjuristen des Dritten Reiches, in die damalige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gepasst – Schmitt offen zu zitieren, gehört sich aber nicht, auch wenn man ihn meint. Sein Konzept geht davon aus, dass der Staatlichkeit und der Rechtsordnung die Homogenität des Volkes – als Voraussetzung – vorausginge. Mit Schmitt lässt sich die Möglichkeit einer europäischen Demokratie einfach – wenn auch: historisch und argumentativ ziemlich belastet – widerlegen.

Was kann die europäische Integration zusammenhalten, wenn weder gemeinsame Werte noch ein gemeinsames Volk vorzufinden sind?

Was kann aber die europäische Integration dann zusammenhalten, wenn weder gemeinsame Werte noch ein gemeinsames Volk vorzufinden sind? Einige würden an diesem Punkt der Aussage, die in der Frage steckt, einfach widersprechen: Doch, wir haben gemeinsame Werte! Und wir sind letztendlich doch ein europäisches Volk geworden! Diese Meinungen mögen zwar gut gemeint sein, aber sie würden viele Europäer nicht überzeugen. Die Behauptung von gemeinsamen Werten und einem gemeinsamen europäischen Volk, das nach mehr europäischer Demokratie schreit, wirkt nicht integrierend, sondern vielmehr polarisierend.

Die Europa-Rede findet jährlich am 9. November in Berlin statt

Wir können aber Europa auch ohne eindeutige Werte und ein eindeutiges Volk gutheißen und bejahen. Und hier steigt Lenaerts mit seiner Europa-Rede in die Diskussion, wie die EU zusammenzuhalten sei, ein. Seine Antwortet lautet sehr kurz (und von einem Juristen kaum überraschend): durch das Recht!

Eine solche Aussage verspricht keine großen Emotionen: Gesetze, Rechtsordnungen und Richter lösen bei den Menschen meistens kaum Begeisterung aus. Vielmehr wirkt das Recht nicht zuletzt wegen der komplizierten juristischen Sprache und Terminologie, wegen der Bekleidung der Richter und der Anwälte (usw.) als elitär, gehoben, gar abgehoben. Wie die ganze Europäische Union selber.

Aber eben darin kann die Stärke der EU erkannt werden. Lenaerts‘ Rede war insofern, mag sie auch auf einige Zuhörer ermüdend gewirkt haben, ein starkes Plädoyer für ein Europa, in dem unter der Herrschaft des Rechtes mehrere Wertvorstellungen, sogar Volksvorstellungen und Volkszugehörigkeiten aktiv gelebt werden können. Wir müssen uns nicht in den Werten einigen, wir müssen nicht einmal ein gemeinsames Volk werden, um die europäische Integration bejahen und vorantreiben zu können.

Lenaerts hätte dabei einen österreichischen Juristen, Hans Kelsen, zitieren können, der sich zeit seines Lebens eine Rechtsordnung theoretisch zu begründen bemühte, die nicht von Wert- oder Volksvorstellungen abhängig ist. Mit Carl Schmitt, dem Verfechter der völkischen Homogenität, geriet er deswegen öfters in Kontroverse. Kelsen zufolge kann nur eine Gemeinschaft, die auf dem Recht beruht, das friedliche Nebeneinander unterschiedlicher Minderheitenpositionen, Wertvorstellungen und Identitäten gewährleisten. Was sagt diese Erkenntnis für die EU aus? Anstatt der Europäischen Union eine einzige Identität, einen einzigen Wert, ein einziges Volk aufzubürden, sollten wir die Vielfalt der europäischen Geschichte und Gegenwart, der europäischen Staaten und Menschen wahrnehmen und anerkennen – und damit diese Vielfalt nicht chaotisch auseinanderfällt oder diktatorisch vereinheitlicht wird, brauchen wir eben die Herrschaft des Rechtes. Als Spielregel für die Diskussionen und als Fahrplan für die Integration.

Die Europäische Union braucht die Herrschaft des Rechts

Kelsen zeigte sich gegenüber den völkischen oder wertüberfüllten Konzepten stets skeptisch – diese Skepsis brachte er aus seinen Erfahrungen in der Habsburgermonarchie mit, in der mehrere Sprachen, Nationalitäten, Konfessionen relativ friedlich miteinander leben konnten. Der damalige Reichsgerichtshof in Wien gewährte dieser Vielfalt den rechtlichen Schutz: In langweiligen, präzisen und komplizierten Urteilen setzte sich der Reichsgerichtshof für die Sprachen- oder andere individuelle Rechte in einem Reich ein, in dem sich eigentlich alle Staatsbürger und Staatsbürgerinnen (aus einer gewissen Perspektive) in Minderheitenpositionen befanden.

Diese Aufgabe des individuellen Rechtsschutzes in einem vielfältigen Gemeinwesen steht heutzutage dem Europäischen Gerichtshof zu: aktiver Hüter einer Rechtsordnung zu sein, die jedem einzelnen europäischen Bürger und jeder einzelnen europäischen Bürgerin die Möglichkeit zur freien Entfaltung, zum freien Leben ermöglicht und erkämpft. Dass der EuGH damit eigentlich selber Politik macht, wird freilich– wie auch in Lenaerts‘ Rede –in einer juristischen Sprache verhüllt.

Die Hauptbotschaft, die EU sei eine Rechtsgemeinschaft, ist allerdings nicht weniger politisch als die großen, oft abgedroschenen Worte vieler europäischer Politiker: Der EuGH treibt die Integration der Europäischen Union als einer antihierarchischen, kooperierenden Rechtsordnung voran, in der unterschiedliche Werte- und Lebensvorstellungen möglich sein dürfen. Darüber, ob wir ein Volk bzw. eine Wertegemeinschaft in Europa sind, besteht noch Diskussionsbedarf. Aber selbst diese Diskussion lässt sich erst in einer Rechtsordnung austragen, die allen Beteiligten und allen Meinungen Schutz und Gleichheit gewährt.

Fotos: Marco Urban

Péter Techet ist Jurist und Historiker und arbeitet als freier Autor in Frankfurt am Main und Budapest. 

Die Europa-Rede findet jährlich am 9. November in Berlin statt, in Kooperation von Konrad-Adenauer-Stiftung, Stiftung Zukunft Berlin, Schwarzkopf Stiftung sowie “Wir sind Europa!”.